Als IT-Sachverständige erstellen wir Gutachten und Bewertungen im Gerichts- bzw. Privatauftrag.
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Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung - nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Als gerichtlich bestellte IT-Sachverständige bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Zivilprozess- (ZPO) oder der Strafprozessordnung (StPO) werden wir tätig im Auftrag von Gerichten und erstellen Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Privatsachverständigengutachten fallen entweder in den streitbaren oder den nicht streitbaren Bereich. Zu den nicht streitbaren Angelegenheiten gehören Gutachten zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen, Gutachten für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten bzw. Bewertungen.
Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig zur Abschätzung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten (als Parteienvortrag) in Zivilprozesse eingebracht werden.